Pflegebedürftigkeit resultierend aus Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen
Buchungsnummer: | 1339715 |
Referenten: | Elke Gottschalk |
Dauer: | 1 Tag |
Seminargebühr: | 304,00 € |
Im Rahmen von Aufsichtsprüfungen und durch Hinweise von Revisoren, kamen immer mehr Fälle zum Vorschein, in denen bei den betroffenen Versicherten die Pflegebedürftigkeit auf einem Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder auf einem Versorgungsleiden zurückzuführen ist. Leider wurde das nicht immer von den Pflegekassen erkannt. Die Folge: Zahlungen von Leistungen, die eigentlich der entsprechende Unfallversicherungsträger hätte übernehmen müssen. Dabei ist das erfolgreiche Durchsetzen von Erstattungsansprüchen immer schwieriger, als eine im Vorfeld saubere Fallbearbeitung. Ziel des Seminars ist es, Pflegebedürftigkeit resultierend aus Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Versorgungsleiden innerhalb des Pflegegutachtens zu erkennen und die korrekte Zuständigkeit des Sozialversicherungsträgers zu Beginn des Falles festzulegen. Des Weiteren werden die Pflegeleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und im sozialen Entschädigungsrecht vermittelt. Sie stellen einen Ruhenstatbestand gegenüber den Leistungen des SGB XI dar.
-
Beurteilung eines sogenannten „Pflegeunfalls“
-
Korrekte Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers
-
Anspruchsvoraussetzungen und Anhaltspunkte für die Bemessung des Pflegegeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung und im sozialen Entschädigungsrecht
-
Auswirkungen von Pflegesachleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung/im sozialen Entschädigungsrecht gegenüber denen der Pflegekassen in verschiedenen Fallkonstellationen
-
Auswirkungen von Pflegegeldbezügen der gesetzlichen Unfallversicherung/im sozialen Entschädigungsrecht gegenüber denen der Pflegekassen in verschiedenen Fallkonstellationen
-
Umgang mit „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ bei ähnlich gelagerten Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung/im sozialen Entschädigungsrecht
-
Umgang mit „Hilfsmittel“ und „Wohnumfeldmaßnahmen“ bei ähnlich gelagerten Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung/im sozialen Entschädigungsrecht
-
Indizien für Berufskrankheiten die Pflegebedürftigkeit (beispielsweise im Sinne von Krebs oder Demenz) auslösen können
Führungskräfte von Pflegekassen, Sachbearbeiter/ innen von Pflegekassen, Pflegeberater/innen, Kundenberater/ innen von Krankenkassen.
Irene Foltys-Harth, Tel.: 06623 84-3151, E-Mail: Foltys-HarthI@bkk-akademie.de
Johanna Wild, Tel.: 06623 84-3434, E-Mail: WildJ@bkk-akademie.de