Bedeutung von Betreuung, Vollmacht und Patientenverfügung in der Beratung
Buchungsnummer: | 1399083 |
Referenten: | Achim Rhein |
Dauer: | 1,5 Tag |
Seminarbeginn: | 25.11.2024 09:00 |
Seminarende: | 26.11.2024 12:25 |
Seminargebühr: | 591,00 € |
Kranken- und Pflegeversicherte und deren Angehörige sind hinsichtlich ihrer Leistungsansprüche zu beraten. Häufig ergeben sich auch Fragen zur Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenvefügung. Im Rahmen des Seminars werden die rechtlichen Grundlagen, Aufgaben und Inhalte einer rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorgestellt.
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Betreuung
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Voraussetzungen und Bedeutung einer Betreuung
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Aufgaben und Rechte der Betreuerin und des Betreuers
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Nachweis der Betreuereigenschaft
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Aufsicht und Einfluss des Betreuungsgerichts
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Handlungen der Betreuten
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Vollmacht
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Bedeutung und Umfang einer Vollmacht
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Wesen einer Vorsorgevollmacht
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Errichtung und Erteilung der Vollmacht
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Nachweis der Bevollmächtigung
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Patientenverfügung
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Bedeutung im Rahmen eines ärztlichen Eingriffs
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Erstellung und Inhalt
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Beachtung durch Ärztinnen und Ärzte, Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte.
Kundenberater/innen bei den Kranken- und Pflegekassen. Beraterinnen und Berater bei den Pflegestützpunkten, Fachkräfte der Sozialhilfe bei den Stadt- und Landkreisen und Mitarbeiter/innen in sonstigen Beratungsstellen.
Bitte bringen Sie das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) mit.
Irene Foltys-Harth, Tel.: 06623 84-3151, E-Mail: Foltys-HarthI@bkk-akademie.de
Johanna Wild, Tel.: 06623 84-3434, E-Mail: WildJ@bkk-akademie.de