Genehmigungsfiktion beim Leistungsantrag
Buchungsnummer: | 1423476 |
Referenten: | Carsten Schuster |
Dauer: | 1 Tag |
Seminarbeginn: | 26.02.2025 09:00 |
Seminarende: | 26.02.2025 16:40 |
Seminargebühr: | 304,00 € |
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten ist bereits im Jahr 2013 in Kraft getreten. Insbesondere die leistungsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes im Bezug auf § 13 Abs. 3a SGB V haben für die Krankenkassen weitreichende Folgen. Sofern bestimmte Fristen nicht eingehalten werden, haben wir den Fall einer sog. Genehmigungsfiktion. Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren in vielen Urteilen mit den Streitfragen der Praxis auseinander gesetzt. Zwischenzeitlich liegt eine recht umfangreiche Sammlung von Urteilen – teilweise auch von höchstrichterlicher Seite – vor. Der Workshop stellt die aktuelle Rechtslage anhand von praktischen Fallgestaltungen aus der Praxis vor. Gemeinsam mit dem Referenten werden Lösungen für die Praxisfragen der Teilnehmer erarbeitet.
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Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten
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Überblick über die wesentlichen Inhalte des § 13 Abs. 3a SGB V
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Anwendungsbereich der Regelung
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Was gilt als Leistungsantrag i. S. des Gesetzes?
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Fristgerechtes Verfahren
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Fristenberechnung
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Genehmigungsfiktion
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Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen
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Bundesteilhabegesetz (BTHG) 2018
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Neufassung § 18 SGB IX (Genehmigungsfiktion)
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Rechtsauslegung der Norm in der Abgrenzung zu § 13 Abs. 3a SGB V
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Anwendungsbereich der Regelung
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Offene Diskussion von Fragen der Teilnehmer
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Besprechung von Fallbeispielen aus der Praxis
Mitarbeiter/innen im Leistungsbereich der Krankenkasse.
Carsten Schuster, Tel.: 06623 84-3223, E-Mail: SchusterC@bkk-akademie.de
Gina Groth, Tel.: 06623 84-3190, E-Mail: GrothG@bkk-akademie.de