Pflegepersonen
Buchungsnummer: | 1433788 |
Referenten: | Pascal Gimbel |
Dauer: | 2,5 Tage |
Seminarbeginn: | 30.06.2025 09:00 |
Seminarende: | 02.07.2025 12:25 |
Seminargebühr: | 760,00 € |
Das Pflegestärkungsgesetz II definiert die Voraussetzungen zur rentenversicherungsrechtlichen Beurteilung einer Pflegeperson neu. Die Rentenversicherungsbeiträge richten sich seit 2017 nicht mehr nach der wöchentlichen Pflegezeit, sondern nach der Grundleistungsart des Pflegebedürftigen. Eine Versicherungspflicht zur Bundesagentur für Arbeit wurde grundsätzlich für Pflegepersonen, nicht nur für die, die sich in Pflegezeit befinden, eingeführt. Auch Änderungen im Unfallversicherungsschutz sind zu verzeichnen. Das Seminar beleuchtet die versicherungs- wie auch die beitragsrechtlichen Grundsätze und beschäftigt sich mit der Frage, warum die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Beihilfestellen nicht immer einfach ist.
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Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen
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Definition: „Pflegeperson“
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Versicherungsrechtliche Beurteilung bei der „1:1-Pflege“, „Intervallpflege“, „Mehrfachpflege“, „Additionspflege“ und bei„43a-Fällen“
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Feststellungsverfahren durch den MD
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Beitragsberechnung innerhalb der verschiedenen Pflegemodelle
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Rentenversicherungszuständigkeit
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Vertrauensschutz
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Erfahrungen mit Einzugsstellen prüfen der DRV
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Unterbrechungstatbestände
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Meldungen
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Flexirenten
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Zahlung von Beiträgen für Pflegepersonen, von beihilfeberechtigten Pflegebedürftigen
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Versicherungspflicht zur Bundesagentur für Arbeit für Pflegepersonen
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Versicherungsrechtliche Beurteilung
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Ausschlusstatbestände
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Pflegepersonen, die sich in Pflegezeit befinden
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Beitragsberechnung bei der „1:1-Pflege“, „Mehrfachpflege“ und „Additionspflege“
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Unfallversicherung der Pflegepersonen
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Änderungen bezüglich des PSG II
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Führungskräfte von Pflegekassen, Sachbearbeiter/ innen von Pflegekassen ggf. in Beitragsabteilungen, Pflegeberater/innen.
Irene Foltys-Harth, Tel.: 06623 84-3151, E-Mail: Foltys-HarthI@bkk-akademie.de
Johanna Wild, Tel.: 06623 84-3434, E-Mail: WildJ@bkk-akademie.de